Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) definiert die Ergotherapie folgendermaßen:
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jedes Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.
Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
Ergotherapie ist in Deutschland ein anerkanntes Heilmittel und wird vom Arzt verordnet als motorisch-funktionelle, psychisch-funktionelle oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung. Ergotherapeuten arbeiten in Praxen oder zum Beispiel innerhalb von sozialen Einrichtungen. Fachbereiche sind hauptsächlich die Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie, Neurologie, Orthopädie und Einrichtungen für geistig und/oder körperlich beeinträchtigte Menschen.
Anamnese, Befunderhebung durch u.a. standardisierter Testverfahren zur Eingrenzung des Störungsbildes, Aufbau der Therapie nach verschiedenen Konzepten, Beratung der
Angehörigen.
Folgende Verordnungen sind nach den Heilmittelrichtlinien möglich:
Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von Ihrem Arzt (Allgemeinarzt oder Facharzt) verordnet. Sie kann in der Praxis in Einzel- und Gruppenbehandlungen
sowie im Hausbesuch durchgeführt werden.
Wir behandeln Patienten mit Verordnungen über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die Bundeswehr und die Berufsgenossenschaft. Die Therapie kann auch auf privater Leistung erfolgen.
Bitte bringen Sie zum Behandlungsbeginn eine Verordnung mit, das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 28 Tage sein.